Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Der CARE FOR ART GmbH (CFA) für die Onlineplattform „MUSA" (B2B)

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1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunden") über die Onlineplattform „MUSA" mit der CARE FOR ART GmbH, Geschäftsführung Dr. Elise Spiegel, Bannzaunweg 9, 82041 Oberhaching, (nachfolgend „CFA" genannt), abschließen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind vom Angebot ausgeschlossen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn CFA ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

2. Begriffsbestimmungen

„Plattform" bezeichnet die SaaS Anwendung „MUSA".

„Test Kit" bezeichnet Probenahme Sets einschließlich Anleitung.

„Labordienstleistung" bezeichnet die Analytik und Auswertung durch das von CFA beauftragte Labor.

„Kunde" bezeichnet ausschließlich Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen, die die Leistungen erwerben.

„Abonnementleistungen" sind im Bestellprozess als wiederkehrend gekennzeichnete Leistungen mit fester Laufzeit und automatischer Verlängerung gemäß § 16.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

CFA bietet über die Plattform an:

  • Verkauf/Überlassung von Test Kits
  • Labordienstleistungen inklusive Ergebnisbereitstellung
  • Bereitstellung eines Dashboards zur Einsicht der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
  • Beratungsdienstleistungen über das Dashboard

4. Registrierung und Nutzerkonto

4.1 Für die Nutzung der Plattform ist stets ein Nutzerkonto erforderlich. Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

4.2 Institutionelle Kunden werden durch ihre Mitarbeitenden vertreten. Diese müssen zur Vertretung der Institution befugt sein und über die erforderlichen Vollmachten verfügen.

4.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Missbrauch ist unverzüglich zu melden.

4.4 Die Eröffnung des Nutzerkontos ist kostenlos.

5. Bestellablauf und Vertragsschluss

5.1 Die Darstellung von Leistungen in der Plattform ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

5.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellprozesses ein verbindliches Angebot über die ausgewählten Leistungen oder Produkte ab. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Leistungsbeginn.

5.3 Abonnementleistungen werden eindeutig als „wiederkehrend" gekennzeichnet.

5.4 Der Vertragstext des jeweils zwischen CFA und dem Kunden geschlossenen Vertrages wird durch CFA gespeichert. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext dem Kunden über dessen Nutzerkonto kostenlos zugänglich.

5.5 Alle getätigten Eingaben werden vor Anklicken des Bestellbuttons angezeigt und können durch den Kunden vor Absendung der Bestellung eingesehen und durch Betätigung des Zurück-Buttons des Browsers oder die üblichen Maus- und Tastaturfunktionen korrigiert werden. Daneben stehen dem Kunden, sofern verfügbar, Buttons zur Korrektur zur Verfügung, die entsprechend beschriftet sind.

6. Preise, Versandkosten, Steuern

6.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.2 Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung der Test-Kits in das zuständige Labor (München) zu tragen. Der Kunde hat die Sendung auf eigene Kosten ausreichend zu frankieren.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Zahlung über Shopify (Shopify Payments)

Rechnungskauf wird für geeignete Kunden, insbesondere öffentliche Auftraggeber, angeboten. Standard Zahlungsziel: 14 Tage netto; im Übrigen gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Nur PDF Rechnung mit CFA Rechnungsnummer.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln; CFA ist berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

7.3 Abonnement Abrechnung

Abonnementleistungen werden pro Abrechnungsperiode (z. B. monatlich oder jährlich, gemäß Angabe in der Produktbeschreibung) im Voraus abgerechnet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig; bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters erfolgt die Belastung zum Periodenbeginn. Änderungen des Abrechnungsintervalls gelten nur für zukünftige Perioden und werden im Checkout bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

8. Lieferung, Probenahme und Rücksendung von Test Kits

8.1 Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb des angegebenen Liefergebiets gemäß 8.7.

8.2 Der Kunde führt die Probenahme nach Anleitung durch und sendet die Proben innerhalb der vorgegebenen Fristen an das Labor zurück (keine Rücksendung an Kund:innen; vgl. 8.6). Einzelne Proben können nicht zurückgeschickt werden; eine Rücksendung ist nur in vollständigen Faltschachteln (je 5 Staubfallen oder 5 Wischtests) möglich. Minimale Versandeinheiten: 5 Staubfallen oder 5 Wischproben (je TM/OCP). Diese Einheiten sind für die ordnungsgemäße Laborbearbeitung zwingend erforderlich.

8.2a Probenankündigung und Übermittlung der erforderlichen Proben Metadaten (z. B. Entnahmeort, Fläche, Expositionsdauer) erfolgen über das Dashboard und sind zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung der Proben im Labor.

8.3 Risikoübergang und Eigentum richten sich nach gesetzlichen Vorschriften; § 377 HGB gilt.

8.4 Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Probe bis zum Eingang der Sendung am von CFA benannten Probeneingang/Laborstandort. Der Kunde verpackt und versendet Proben gemäß der Anleitung.

8.5 Proben gelten als Gegenstände ohne Marktwert; eine Wertersatzpflicht wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.6 Eine Rücksendung von Proben erfolgt nicht. Nach Abschluss der Analytik werden verbrauchte, kontaminierte oder nicht mehr benötigte Proben fachgerecht entsorgt. Gesetzliche Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten bleiben unberührt.

8.7 Versand Ausschlüsse: CFA liefert grundsätzlich weltweit, vorbehaltlich rechtlicher und logistischer Möglichkeiten. Lieferungen in Länder/Regionen mit geltenden Sanktionen/Embargos oder in aktiv umkämpfte bzw. vom Carrier aus Sicherheitsgründen ausgesetzte Gebiete sind ausgeschlossen. Hierzu zählen derzeit insbesondere Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan, Belarus, die Russische Föderation sowie die besetzten Gebiete/Embargoregionen in der Ukraine (u. a. Krim/Sevastopol, Teile der Regionen Donezk und Luhansk). CFA behält sich vor, weitere Länder/Regionen aufgrund geänderter Rechtslage oder Carrier Verfügbarkeit auszuschließen.

8.8 Bevorzugte Carrier: Deutschland = DHL, EU/International = UPS; Abweichungen aus logistischen Gründen möglich.

8.9 Lieferumfang und Varianten. Lieferumfang der Test Kits gemäß Produktbeschreibung. Abbildungen dienen der Veranschaulichung; geringfügige Abweichungen ohne Funktionsbeeinträchtigung bleiben vorbehalten.

8.10 Haltbarkeit und Verwendungsfrist. Test Kits besitzen eine empfohlene Verwendungsfrist, die in der Anleitung angegeben ist. Nach Ablauf der Frist kann eine ordnungsgemäße Analytik nicht zugesichert werden.

8.11 Verlust/Beschädigung nach Lieferung. Nach Übergabe an den Kunden haftet CFA nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Test Kits beim Kunden, es sei denn, CFA hat den Schaden zu vertreten.

8.12 Fehl-, Leer- und unbrauchbare Proben. Leerproben, fehlerhaft beprobte oder kontaminierte Proben, die eine Auswertung unmöglich machen, gelten als verbraucht. Eine kostenfreie Ersatzbereitstellung ist ausgeschlossen; Nachlieferungen erfolgen über den Bestellprozess.

8.13 Für die Laborbearbeitung gelten Mindest- und Sammelrücksendungen je Matrix/Analytenpanel gemäß Anleitung und Bestellprozess. Unterschreitungen können zu verlängerten Bearbeitungszeiten oder Mehrkosten führen.

9. Labordienstleistungen und Berichte

9.1 Die Analytik erfolgt nach dem in der Plattform beschriebenen Verfahren. Methodische Details und Nachweisgrenzen sind der Methodendokumentation zu entnehmen. Die Bearbeitung setzt die Probenankündigung sowie die vollständige Übermittlung der Proben Metadaten über das Dashboard voraus.

9.2 Ergebnisse werden dem Kunden digital im Dashboard bereitgestellt. Einordnung und Handlungsempfehlungen erfolgen nach dem veröffentlichten Interventionsmodell.

9.3 CFA schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.

10. Nutzungsrechte am Dashboard und an Inhalten

10.1 CFA räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Dashboard für die Vertragsdauer ein.

10.2 Inhalte, Logos, Methoden und Software bleiben urheberrechtlich geschützt. Reverse Engineering und Weitergabe an Dritte sind untersagt, sofern gesetzlich nicht erlaubt.

11. Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass Probenahmen entsprechend der Anleitung erfolgen und Proben ordnungsgemäß verpackt und versendet werden.

11.2 Der Kunde sorgt für die Einhaltung einschlägiger Arbeitsschutz- und Sammlungsrichtlinien vor Ort.

11.3 Der Kunde kündigt Proben über das Dashboard an und übermittelt die erforderlichen Proben Metadaten vollständig und wahrheitsgemäß (z. B. Entnahmeort, Fläche, Expositionsdauer). Diese Angaben sind zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung der Proben im Labor; unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnung der Proben führen.

11.4 Der Kunde lagert Test Kits bis zur Verwendung gemäß Anleitung. Lagerungs- und Verwendungsfehler gehen zu Lasten des Kunden.

12. Gewährleistung

12.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des B2B Handelsrechts. § 377 HGB bleibt unberührt.

12.2 Geringfügige Abweichungen, die die Brauchbarkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

12.3 Reklamationen und Rügefristen. Offene Mängel an Test Kits sind innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Bei fristgerechter, berechtigter Rüge leistet CFA nach Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift.

13. Haftung

13.1 CFA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CFA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

13.3 Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im B2B Verhältnis ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Abonnementleistungen

Soweit in der Produktbeschreibung als „Abonnement" gekennzeichnet, wird ein Dauerschuldverhältnis mit einer Anfangslaufzeit von 12 Monaten begründet. Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.3 Kündigungen können im Dashboard über die dafür vorgesehene Funktion oder in Textform per E-Mail an [[email protected]] erklärt werden; maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

17. Export- und Sanktionsrecht

Der Kunde beachtet einschlägige Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften eigenständig.

18. Zeitliche Erbringung der Dienstleistungen

18.1 Leistungsbeginn

Sofern im Bestellprozess nicht anders angegeben, beginnt CFA mit der Leistungserbringung nach Vertragsschluss und Eingang aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden (vgl. Ziff. 11).

18.2 Bereitstellungs- und Lieferfristen

Für Test Kits gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Lieferfristen. Fristen verstehen sich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet sind.

18.3 Bearbeitungszeiten Labor

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Labor (Eingang der vollständigen Proben bis Bereitstellung im Dashboard) setzt die Probenankündigung und vollständige Metadatenübermittlung über das Dashboard voraus und beträgt, sofern im Bestellprozess nicht abweichend ausgewiesen, 20 Werktage. Abweichungen sind bei erhöhtem Probenaufkommen, Sonderanalysen oder fehlenden Angaben möglich.

18.4 Bereitstellung von Ergebnissen

Ergebnisse werden fortlaufend nach Freigabe digital im Dashboard zur Verfügung gestellt. Teillieferungen von Ergebnissen sind zulässig und gelten jeweils als eigenständige (Teil-)Leistung.

18.5 Termine und Fristen als Fixtermine

Fixtermine sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Im Übrigen stellen Termine Planwerte dar.

18.6 Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Lieferketten Störungen, Ausfällen von Telekommunikationsnetzen, Streik oder Aussperrung bei CFA oder Unterauftragnehmern verlängern Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

18.7 Mitwirkung des Kunden

Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung, fehlerhafte Probenahme oder unzureichende Versandverpackung zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfristen entsprechend. Mehraufwände trägt der Kunde, sofern CFA die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

18.8 Verzug

Gerät CFA mit verbindlich vereinbarten Fristen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

18.9 Wartung und Verfügbarkei

CFA stellt die Plattform, einschließlich der Einsicht von Labor-Testergebnissen, im Durchschnitt zu mindestens 98 % pro Monat zur Verfügung.

Geplante Wartungen werden mindestens 48 h vorher angekündigt; dringende Wartungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit können kurzfristig erfolgen.

Für unverschuldete Ausfälle gilt die Garantie nicht; bei von CFA zu vertretender Nichtverfügbarkeit wird max. 10 % der monatlichen Plattformgebühr gutgeschrieben.

CFA trifft angemessene Maßnahmen, um Verfügbarkeit, Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.

19. Expressanalysen

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bietet CFA eine priorisierte Bearbeitung von Laboranalysen an („Expressanalysen"), vorbehaltlich Kapazität und technischer Machbarkeit. Eilanalysen werden vorrangig vor Standardaufträgen bearbeitet.

Die Express Bearbeitung wird als eigenes Angebot im Webshop gebucht. Der Wunsch nach Express wird im Bestellvorgang/Checkout als Upgrade ausgewählt und mit der Bestellung übermittelt. Die Priorisierung wird erst mit Auftrags- bzw. Bestellbestätigung durch CFA wirksam; ein Anspruch hierauf besteht nicht und die Verfügbarkeit ist kapazitätsabhängig.

Ziel Turnaround für Eilanalysen (Eingang vollständiger, ordnungsgemäß verpackter Proben bis Bereitstellung im Dashboard) beträgt, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, 7 Werktage. Das Ziel setzt vollständige Mitwirkung des Kunden und verfügbare Labor- und Auswertekapazitäten voraus.

Die Express Bearbeitung ist ein gesondertes, optionales Leistungsangebot und wird als eigenes Produkt bzw. Upgrade im Webshop ausgewiesen. Preise, Zuschläge und etwaige Logistik-/Materialmehrkosten werden dort transparent dargestellt und sind Bestandteil des jeweiligen Angebots im Checkout.

Die Priorisierung kann auf eine begrenzte Probenanzahl je Auftrag beschränkt werden. Teillieferungen sind zulässig.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

20.2 Gerichtsstand ist München (zuständig für Oberhaching) sofern der Kunde Kaufmann ist; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

20.3 CFA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde.

20.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Individuelle Anforderungen

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